1. Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen

Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist R. Herrmann & D. Adam GbR. Die Seminarteilnehmer und sonstigen Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Leistungsnehmer ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss, Schriftform

Der Leistungsnehmer wird über das Seminarangebot des Leistungsgebers auf www.bodycross.de und /oder durch entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt bei Weiterbildungen und Seminaren über die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Seminarmodalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses

3. Leistungen

Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars) können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt der Leistungsgeber eine fällige Leistung nicht, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er dem Leistungsgeber zuvor schriftlich, per Telefax oder E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehnen werde. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Leistungsnehmer die Leistung nicht mehr verlangen. Im Übrigen bestimmen sich die Voraussetzungen für die Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Leistungsnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein dem Leistungsnehmer wegen verzögerter Leistung etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 50 % des Netto-Rechnungswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Leistungsgebers. Ein vom Leistungsnehmer etwa erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur das von der Verzögerung betroffene Vertragsverhältnis.

4. Mitwirkungspflichten der Leistungsnehmer

Der Leistungsnehmer hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Leistungsgeber geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Leistungsgeber die notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Ferner ist der Leistungsnehmer verpflichtet, solche Nachfragen des Leistungsgebers umgehend und zutreffend zu beantworten, die den Zweck haben, die umsatzsteuerliche Relevanz des vertragsgegenständlichen Vorgangs zu klären und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu können

5. Teilnehmerskripten und Zusatzleistungen

Teilnehmerskripten, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen.

Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Höhe der jeweiligen Kurs- oder Ausbildungsgebühr ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Anmeldung / Bestellung gültigen Ausbildungskatalog. Ratenzahlung für Kurs- und Ausbildungsgebühren kann zwischen dem Leistungsnehmer und R. Herrmann & D. Adam GbR vereinbart werden. Zahlungen sind spätestens bis 6 Wochen vor Ausbildungs- bzw. Kursbeginn in voller Höhe zu leisten. Erfolgt die Anmeldung in einem Zeitraum von weniger als 6 Wochen vor Ausbildungs- bzw. Kursbeginn, wird die Gebühr mit der von R. Herrmann & D. Adam GbR  übersandten Rechnung (Buchungsbestätigung) sofort zur Zahlung fällig. Als bargeldlose Zahlung wird die Überweisung und die Zahlung über PayPal akzeptiert.

Zahlungen auf Warenlieferungen sind innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist vorzunehmen. Als Zahlungszeitpunkt gilt der Eingang auf dem Konto von R. Herrmann & D. Adam GbR. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, ist der Vertragspartner Unternehmer, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Mahnkosten betragen bei der 2. Mahnung 2,50 €, bei der 3. Mahnung 5,00 €  pro Mahnung. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Der Leistungsnehmer ist auch Schuldner einer etwaigen Selbstbeteiligung der einzelnen Teilnehmer. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Teilnehmer ihre Selbstbeteiligung vor bzw. bei Veranstaltungsbeginn direkt an den Leistungsgeber entrichten. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Leistungsgeber ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Leistungsnehmer gilt die vorstehende Regelung entsprechend.

7. Rücktritt/Widerruf

Der Leistungsgeber kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Hierbei haftet der Leistungsgeber nicht für eventuelle Folgekosten wie z.B. bereits gebuchte Reise-, Hotelkosten und/oder Verdienstausfälle.

Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gemäß § 355 BGB zu widerrufen.

Eine Stornierung kann nur durch den Vertragspartner schriftlich erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Stornoeingang bei R. Herrmann & D. Adam GbR und nicht die Absendung durch den Vertragspartner. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

Erfolgt die Stornierung

  1. bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, so hat der Vertragspartner eine Stornogebühr von 50,00 € pro gebuchten Kurs/Ausbildung zu entrichten;
  2. 13 bis 1 Tag vor Ausbildungsbeginn 50% des Gesamtbruttorechnungsbetrages;
  3. bei Stornierung nach dem Ausbildungsbeginn 100 % des Gesamtbruttorechnungsbetrages.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass R. Herrmann & D. Adam GbR ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Vertragspartners auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Von der Stornierung betroffene Trainer-Club-Leistungen können nicht in das Folgejahr übertragen werden.

Ein Rückzahlungsanspruch aus Stornierungen unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag (die Anmeldung) zwischen Leistungsnehmer und R. Herrmann & D. Adam GbR geschlossen wurde

8. Umbuchungen, Teilnehmeränderungen

Zeitliche Umbuchungen oder Teilnehmeränderungen können bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Kurs- oder Ausbildungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € schriftlich vom Vertragspartner beantragt werden. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei R. Herrmann & D. Adam GbR. Der Antrag muss zwingend den bzw. die vom Vertragspartner gewünschten Ersatztermine gemäß Ausbildungskatalog beinhalten. Ist eine Umbuchung auf die vom Vertragspartner gewünschten Termine nicht möglich, weil etwa diese Termine bereits ausgebucht sind, wird R. Herrmann & D. Adam GbR noch freie Termine zur Auswahl anbieten.

9. Haftung

Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Die Haftung für Personen und Sachschäden wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung und Teilnahme geht der Leistungsgeber von der erforderlichen gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme am jeweiligen Seminar aus.

Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Leistungsgebers sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen den Leistungsgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten

10. Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Seminars erhält der Leistungsnehmer bzw. erhalten die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung

11. Datenerfassung

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind öffentlich einsehbar unter www.bodycross.de/Datenschutz

12. Fotos und Videos

Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotos und/oder Videos erstellt. Mit der Anmeldung räumt der Kunde von R. Herrmann & D. Adam GbR, sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Kursleiter vor Veranstaltungsbeginn ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall kommt er/sie nicht mit ins Bild.

13. Sonstiges

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Passau als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrags im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.

Stand: Januar 2019