Garantieerklärung

Der Garantiegeber, die Firma R. Herrmann & D. Adam GbR  (im Folgenden: BodyCROSS), bietet natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft über den Online-Shop von BodyCROSS unter der Domain www.bodycross.de“ zu einem Zwecke abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend: „Kunde“ genannt) auf die erworbene Kaufsache eine Haltbarkeitsgarantie für eine Dauer von 24 Monaten. Die Garantie beinhaltet eine Einstandspflicht von BodyCROSS für alle Fehler an der Kaufsache, die nach Gefahrübergang innerhalb der Dauer der Garantie auftreten. Kein Garantiefall liegt vor, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter, den Fehler der Kaufsache durch unsachgemäße entgegen der Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen oder einer selbstständigen Reparatur der Kaufsache verursacht oder wenn der Fehler auf technischen Eingriffen oder mechanischen, thermischen oder chemischen Beschädigungen bzw. auf Beschädigungen der Kaufsache infolge unsachgemäßer Nutzung oder Aufbewahrung, durch den Kunden selbst oder Dritter, beruht.

Wir geben 10 Jahre Garantie bei einer ausschließlich privaten Nutzung auf Seile, Verstellmechanismus, Griffe und Türanker des BodyCROSS Schlingentrainers. Ausgenommen sind die Befestigungsschlaufen (Multiadaption) und die Umlenkrolle. Bei gewerblicher Nutzung in Fitnessstudios, Vereinen oder im Personal Training greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Die Garantiefrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (Gewährleistung) werden durch die Garantie nicht eingeschränkt, sondern bestehen unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.

Die Geltendmachung der Garantie hat der Kunde an folgende Adresse zu richten:

BodyCROSS® – R.Herrmann & D.Adam GbR
Steinastrasse 10
Bad Griesbach
Tel: +49 1743909896
E-Mail: info@bodycross.de

Der Kunde hat zur Geltendmachung der Garantie BodyCROSS Fotos der fehlerhaften Produktteile der jeweils erworbenen Kaufsache sowie die entsprechende Rechnungskopie der Kaufsache per Brief oder E-Mail zu übersenden, um BodyCROSS deren Zuordnung samt Abwicklung zu erleichtern. Soweit zur Überprüfung des Garantiebegehrens die Inaugenscheinnahme der gesamten Kaufsache erforderlich sein sollte, wird BodyCROSS den Kunden gesondert informieren. Der Kunde erhält im Garantiefall die fehlerhaften Produktteile an der jeweils erworbenen Kaufsache durch kostenlose Ersatzlieferung ersetzt. Ist nach dem Vorgenannten eine Übersendung der gesamten Kaufsache erforderlich gewesen, wird BodyCROSS diese ebenfalls kostenlos an den Kunden zurücksenden.

Ende der Garantieerklärung